Angebote:
Mündliche und telefonische Absprachen, Bestellungen und Angebote gelten als
nicht verbindlich und zudem ausdrücklich als nicht vereinbart. Alle Angebote,
Abmachungen & Bestellungen erfolgen schriftlich und ausschließlich über unser
internes Buchungssystem.
Alle Angebote sind
freibleibend und gelten zum Zeitpunkt des Versands oder der Abholung. Eine
verbindliche Bestellung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
durch uns zustande.
Aufträge:
Wir vermieten ausschließlich für Privatveranstaltungen an Privatpersonen.
Aufträge von Firmen und auf öffentlichen Veranstaltungen (Verein, Kirche,
Institution, Straßenfest etc. also mehr als die eigene Familie) lehnen wir bis auf wenige Ausnahmen ab. Sollte uns erst bei oder kurz vor Leistungserbringung bekannt
werden, dass der Auftraggeber keine Privatperson ist bzw. es sich um eine
öffentliche Veranstaltung handelt, werden wir die Leistung verweigern. Die vereinbarte
Mietsumme wird als Vertragsstrafe fällig. Bei öffentlichen Veranstaltungen
können wir entscheiden, Ihre Anfrage der Buchung direkt an einen Partner von
uns zur Realisierung weiterzuleiten. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch ein
individuelles konkretes Angebot, was wir nach Ihrer schriftlichen Bestätigung
mit einer Bestätigung unsererseits fixieren. Fernmündliche Buchungen und
Absprachen sind nicht möglich und gelten als nicht vereinbart.
Haftung & Betrieb:
Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Gelände erlaubt. Der Mieter
gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personen sowie die
äußere Sicherheit (über die Eigenheiten des jeweiligen Gerätes informiert sich
der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe). Die Windstärken (nicht mehr als
Windstärke 5) sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der
Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine
Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht.
Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o.ä.) kann
der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe
von defekten, verschmutzen, nassen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der
Mieter die Kosten für die Nacharbeiten, mindestens jedoch 50 Euro. Sollte dem
Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter
Rückgabe), leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem
Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch uns
angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 60 Min. die Abholzeit +
60 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als
Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Der Einsatz unserer Module
auf roten Boden (z.B. Tennisplatz) ist genauso untersagt wie der Einsatz auf
Festivals. Bei Nichteinhaltung berechnen wir die anfallenden zusätzlichen
Kosten für Reinigung, Instantsetzung oder Neubeschaffung zzgl. einer
Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €.
Besonderheiten, selbstbetreute
Eventmodule:
Sollte ein selbstbetreutes Eventmodul entgegen den Vereinbarungen nicht sauber
& trocken, gereinigt oder defekt (bei nicht vereinbartem Aufbau
zusammengelegt bzw. im Anlieferungszustand ) aus der Vermietung zurückkommen,
trägt der Mieter die Kosten für den Zeitraum der Nichtvermietbarkeit (täglich
50% des Mietpreises unabhängig von der Vermietung) sowie für die Aufwendungen
der Reinigung (mindestens 50 Euro) und Trockenlegung (mindestens 50 Euro). Bei
notwendigen Reparaturen berechnen wir die Reparaturkosten zzgl. 80 Euro
Servicepauschale + 50% Kosten auf die Reparaturmietkostenzeit. Der Mieter
versichert, sich mit dem gemieteten Modul entsprechend so auszukennen, dass er
technische Probleme, die nicht durch ein Verschulden des Vermieters entstehen,
selbstständig lösen kann.
Bei der Selbstbetreuung haftet der Mieter für Schäden am Menschen & Modul
ab der Übergabe. Wir bieten keinen Vor-Ort Support an. Das Ausfallrisiko trägt
der Mieter.
Selbstabholung |
Selbstbetreuung Grundlagen
Bei der Abholung ist
ein deutscher Personalausweis oder deutscher Pass mit Meldebescheinigung zur
Identifikation vorzulegen. Dasselbe gilt bei Auslieferung zum Kunden.
Ausländische Ausweise oder Pässe können wir leider nicht akzeptieren.
Eine Abholung durch andere als die in der Bestellung angegebene Person ist
möglich. Dafür ist der dt. Personalausweis oder dt. Pass mit Meldebescheinigung
sowie eine Vollmacht des Bestellers nötig. (ausreichend auch als Bild).
Lieferung
& Betreuung durch uns:
Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie ebene Zufahrt mit Transporter
direkt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften
durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten
Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung
gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter
verantwortlich. Stromkosten, die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter.
Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende
Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des
Spielbetriebes) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der
Mieter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur
Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die
Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die Geräte sind,
wenn eine Betreuung durch den Vermieter stattfindet,
haftpflichtversichert.
Schadensersatz:
Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme durch Annahme des Eventmoduls.
Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel
auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (Schriftform
zwingend erforderlich).
Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden
- bei Buchungen unter 1000,00 € inkl. MwSt. vom 7. Tag bis 1 Tag vor der
Veranstaltung werden 50% der Vertragssumme fällig.
- bei Buchungen ab 1000,00 € inkl. MwSt. 28 Tage vor der Veranstaltung werden
50% der Vertragssumme fällig.
- am Veranstaltungstag / Nichtabholen bei Selbstabholung 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt.
Eine Stornierungsgebühr (fällt in jedem Fall nach Auftragsbestätigung durch
uns unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt an): 25 € zzgl. MwSt.
Das Rücktrittsrecht gilt beidseitig.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind bei Lieferung/Abholung der Gegenstände in bar fällig. Bei
Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach Eintreffen in
Bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen.
Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit der
Gerichtsbarkeit in Güstrow vereinbart.
Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein bleiben, die anderen trotzdem
gültig.